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Verkaufs- und Lieferbedingungen

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Diese Verkaufs- und Lieferbedingunge gelten, sofern nicht im Text unseres Auftrags/ unserer Bestellung andestlautende Regelungen/ Bestimmungen enthalten sind für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öfentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

  1. Vertragsabschluß / Textform
    (1) Der Vertragsabschluß / Liefervertrag sowie sonstige Vereinbarungen werden erst nach unserer Bestätigung in Textform wirksam.
    (2) Mit dem Empfang unserer Lieferbestätigung und/oder der Abnahme bestellter Waren oder Leistungen erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder anderweitige Geschäftsbedingungen des Bestellers werden weder durch Annahme der Bestellung noch durch eine andere konkludente Handlung Vertragsinhalt.

  2. Preise / Zuschläge
    (1) Es gelten die Preise und Rabatte, welche am Tag der Lieferung oder Leistung Gültigkeit haben zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    (2) Für Bestellmengen unter den von uns festgesetzten Mindestmengen bzw. Mindestauftragswert können wir Bearbeitungszuschlag berechnen.

  3. Liefertermine, Lieferverzug, Teillieferungen
    (1) Lieferfristen rechnen ab unserer Auftragsbestätigung.
    (2) Unvorhersehbare Ereignisse und Ereignisse höherer Gewalt, sowie verspätete Lieferungen unserer Zulieferer berechtigen uns die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dem Besteller werden Eintrit und Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitgeteilt.
    (3) Im Falle unseres Verzuges und dem Besteller hieraus ein Schaden entsteht, kann der Besteller eine Verzugsentschädigung fordern. Diese beträgt 0,5 % im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert des Teils der Gesamtlieferung.
    (4)Soweit für den Besteller nicht unzumutbar, sind Teillieferungen möglich.

  4. Gewährleistung, Garantie
    Die Gewährung von Garantien / Beschaffungsrisikos unsererseits muß ausdrücklich schriftlich erfolgen, von uns als solches bezeichnet werden. Sämtliche Angaben in unseren Publikationen stellen zu keinem Zeitpunkt eine Garantie dar.

  5. Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
    (1) Der Vesand erfolgt EXW (Incoterms in ihrer jeweils aktuellen Fassung) von uns benannter Ort. Verpackungsmaterial und Verpackungart bleibt uns überlassen.
    (2) Leergut, Paletten und Eigenverpackungen bleiben unser Eigentum und sind vom Besteller unverzüglich spesenfrei an unseren Versand zurückzusenden. Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurück genommen.

  6. Rechnungserteilung und Zahlung
    (1) Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug auf das angegebene Konto oder alternativ auf eines unserer Konten unter Angabe der Rechnungsnummer und zu leisten.
    (2) Ab Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles befindet sich der Besteller in Verzug.
    (3) Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig. Eine Aufrechnung von Gegeansprüchen nur falls diese unbestritten oder rechtskräftig entschieden sind.

  7. Eigentumsvorbehalt
    (1) Unsere Lieferung und Leistung erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Lieferung und Leistung bleibt bis zum Ausgleich der Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Geschäftsbeziehung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Forderung auf den Saldo.
    (2) Wird die Vorbehaltsware verändert und oder Bestandteil einer neuen Sache, so verpflichtet sich der Besteller uns das Miteigentum an der Sache zu übertragen und diese für uns verwahrt. Der Eigentumsvorbehalt an unserer Sache bestimmt sich an dem Wertverhältnis zu der neuen Sache.
    (3) Soweit zwingende Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates einen Vorbehalt im Sinne des 7, 1-2 nicht vorsehen, jedoch andere Rechte zur Sicherung der Forderungen aus Rechnungen des Lieferanten kennen, behalten wir uns diese vor. Der Besteller hat bei Maßnahmen mitzuwirken welche der Sicherung unseres Eigentumrechts und dem Recht an der vorbehaltenen Ware dienen.

  8. Pflichtverletzungen
    (1) Falls Liefergegenstände aufgrund Mängeln unbrauchbar sind, werden wir nach unserer Wahl, die nach billigem Ermessen zu treffen ist, kostenlos die Mängel beseitigen oder Ersatz liefern. Eine Mängelbeseitigung besteht nicht, wenn diese im Ausland anfallen oder in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Lieferpreis stehen. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Für Schäden, die auf Benutzung, Abnutzung zurückzuführen sind, stehen wir nicht ein.
    (2) Der Besteller hat uns die angemesene Zeit und die gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Nur in dringenden Fällen zur abwehr von unverhältnismäßig großem Schaden oder bei Verzug unsererseits hat der Besteller das Recht die Nachbesserung selbst oder durch Dritte vornehmen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen kosten zu fordern. In diesem Fall sind wir sofort zu verständigen.
    (3) Die weiteren gesetzlichen Rechte gelten nach folgenden Bestimmungen. Wir haften ausschließlich für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung.
    (4) Der Besteller hat die Beweislast dafür zu tragen, daß die Vorraussetzungen der von Ihm geltend gemachten Ansprüche wegen Pflichtverletzung gegeben sind. Dies gilt auch für ein Verschulden unsererseits.
    (5) Ansprüche aufgrud Mängel verjähren nach 24 Monaten nach Ablieferung des Gegenstandes, soweit gesetzlich keine längere Frist bestimmt ist.
    (6) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach § 350 BGB bleiben unberührt.

  9. Geheimhaltung
    Der Besteller verpflichtet sich der Geheimhaltung, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

  10. Sonstige Bestimmungen
    (1) Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort von dem aus wir liefern.
    (2) Gerichtsstand ist Nordhausen
    (3) Das Vertragsverhältnis unterfällt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Eine Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
    (4) Ein vollständiges oder teilweises Unterlassen oder verspätetes Geltendmachen aus diesem Lieferertrag bedeutet keinen Verzicht auf dieses oder andere Rechte.

  11. Schlußbestimmungen
    Sollten einzelne Teile rechtsunwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert oder beeintächtigt. Wir weisen darauf hin, daß wir personenbezogene Daten gemäß unseren Datenschutzrichtlinien verarbeiten.

    Stand: 01.01.2010
 

 

 

 

 

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