Über diese Webseite

Kontakt
Barrierefreiheit
Nutzungsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allg. Geschäftsbedingungen

Themen

Produkte
Dienstleistungen
Transp. Unternehmer
Über Easycargo

Tools

Job Suche
Datenschutz
Impressum

Kontakt | Sitemap | Barrierefreiheit | Hilfe English Version
Logo_Duropart

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ta_o1
Sie sind hier:   Home > AGB
ta_l02
ta_05

Die nachfolgenden Servicebedingungen sind für EASYCARGO TRANSPORT- und EASYCARGO PREPAID - Leistungen der Duropart GmbH Easycargo (Easycargo), sowie für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Easycargo und den Benutzern der angeschlossenen Marktplätze, welche durch die Beauftragung einer Transportdienstleistung anerkannt werden.

1. Serviceleistungen von Easycargo

Auftraggeber dieses Services können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein.

Über das Produkt Easycargo TRANSPORT werden Transportdienstleistungen angenommen und vermittelt. Easycargo bietet die Vermittlung von logistischen Dienstleistungen sowohl über Shop-Systeme, Marktplätze als auch über angeschlossene Auktionsplattformen an.

Über das Produkt Easycargo PREPAID werden Paketmarken angeboten, welche dem Erwerber online zum Druck zur Verfügung gestellt werden.

Easycargo behält sich das Recht vor die Vertragsbeziehung sofort zu beenden, falls vom Auftraggeber (auf Marktplätzen Käufer oder Verkäufer) ungenaue oder falsche Daten / Informationen über die Duropart-Systeme oder über die angeschlossenen Plattformen an Easycargo übermittelt werden. Easycargo übermittelt eine Auftragsbestätigung per E-Mail an Verkäufer und Käufer und erteilt einen Versandauftrag an die Paketdienste oder Speditionen, sofern alle Voraussetzungen für die Durchführung der Transportdienstleistung gegeben sind.

2. Ablauf

Ablauf Easycargo TRANSPORT
Nach erfolgter Auftragserteilung erfogt Benachrichtigung per Email an Versender und Empfänger unter Mitteilung des Logistikdienstleisters mit den Auftrags-, Abhol- und Zustelldaten. Nach dieser Mitteilung wird der Paketdienst bzw. Spedition beauftragt. Nach Erledigung und bei Störungen im Ablauf der Logistikdienstleistung wird der Versender und soweit nötig der Empfänger per Email informiert. Versender und Empfänger haben die Möglichkeit, sich über unser Tracking-System über den Verlauf des Auftrags zu erkundigen.

Ablauf Easycargo PREPAID
Nach erfolgter Auftragserteilung wird dem Auftraggeber per Email eine Auftragsbestätigung und die bestellten Paketmarken mitgeteilt. Anschließend sind die Paketmarken vom Auftraggeber über das Internet abrufbar. Nach erfolgtem Ausdruck der Paketmarke verpflichtet sich der Kunde den Packschein gut sichtbar und gut befestigt auf dem Packstück aufzubringen. Das Paket wird vom Kunden je nach Servicewahl in dem Paketshop des beauftragten Unternehmens oder vom beauftragten Transportdienstleister abgeholt.

3. Gebühren und Entgelt

Der Vertrgspartner verpflichtet sich für jede in Rechnung gestellte Leistung (inklusive Mautabgaben und evtl. Dieselzuschläge und Transportversicherung) Entgelt zu entrichten. Erteilt der Kunde einen Auftrag mit Lastschrifteinzug und wird eine von Easycargo eingereichte Lastschrift z.B. mangels Deckung oder anderweitig zurückgegeben, ist Easycargo berechtigt neben den hierduch entstandenen Bankgebühren eine Aufwandsentschädigung von Euro 15,-- zzgl. ges. MwSt. nebst 5% Zinsen über dem Diskontsatz der Eurpäischen Zentralbank ab Fälligkeitstag zu verlangen. Kann Easycargo eine höhrere Zinslast als die angegebene nachweisen gelten höhere Verzugszinsen. Dies gilt für jede zurückgegebene Lastschrift.
Für die Inanspruchnahme von Easycargo TRANSPORT werden Transportkosten berechnet, welche sich nach dem Transportieren der Ware richtet. Die Transportkosten können jederzeit auf unserer Internetseite eingesehen werden. Für die Abrechnung der Transportkosten ist die tatsächlich ermittelte Größe und das tatsächlich ermittelte Gewicht maßgebend. Die Ermittlung erfolgt durch den beauftragten Transportdienstleister. Entstehen Mehrkosten im Rahmen der Transportdienstleistung räumt der Kunde oder Auftraggeber Easycargo das Recht ein, den Auftraggeber mit den Mehrkosten zu belasten.

4. Maße und Gewichte

Easycargo L

Pakete in quadratischer Form bis max. 40 kg Einzelgewicht bzw. max. 30 kg in, von oder nach Österreich werden angenommen. Das Gurtmaß (1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe) darf 300 cm nicht überschreiten. Es gilt eine maximale Länge von 200 cm, eine maximale Breite von 80 cm und eine maximale Höhe von 60 cm.

Easycargo XL

Pro Packstück Gesamtbruttogewicht 40 kg, max. Länge 620 cm, max. Breite 20, max. Höhe 20 cm

Easycargo XXL

Pro Packstück maximales Bruttogesamtgewicht 1000 kg, Länge 240 cm, Breite 120, Höhe 200 cm.
Abgerechnet wird entweder das tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht je Sendung (in cm: (Länge x Breite x Höhe)/ 6666). Ist das Packstück schwerer als 40 kg so ist das Packstück zwingend auf einer Einweg- oder Europalette zu befestigen. Vorrausgesetzt wird in diesem Falle eine ebenerdige Verladung.

Easycargo EURO XL

Das Gewicht der Sendung darf 500 kg sowie einer maximalen Länge von 240 cm, einer maximalen Breite von 120 cm und einer maximalen Höhe von 200 cm nicht übersetigen. Ist die Sendung nicht als Paket (quaderfömig und in Kartonage) verpackt oder ist das Sendungsmaß größer als Länge 200 cm, die Breite 80 cm, die Höhe 60 cm oder größer als das Gurtmaß (= 1x längste Seite + 2x Breite + 2x Höhe) 300 cm, werden mindestens 50 kg Gewicht abgerechnet. Zur Abrechnung kommt das tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht* je Packstück, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Bei Packstücken über 40 kg ist eine Befestigung auf einer Einweg- oder Europalette zwingend. Vorrausgesetzt wird in diesem Falle eine ebenerdige Verladung.

*Volumengewicht= Sendung (Länge in cm x Breite in cm x Höhe in cm) / 4000

Easycargo World

Das Gewicht der Sendung darf 100 kg sowie eine maximale Länge von 240 cm, einer maximalen Breite von 100 cm und eine maximalen Höhe von 100 cm nicht überschreiten. Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamtbruttogewicht oder das Volumengewicht* je Packstück, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Bei Packstücken über 40 kg ist eine Befestigung auf einer Einweg- oder Europalette zwingend. Vorrausgesetzt wird in diesem Falle eine ebenerdige Verladung.

*Volumengewicht= Sendung (Länge in cm x Breite in cm x Höhe in cm) / 4000

Easycargo Express

Das Gewicht der Sendung darf 40 kg nicht überschreiten und wird ausschließlich in quaderförmig verpackter KArtonage entgegen genommen. Die maximale Länge beträgt 175 cm, das Gurtmaß (= 1x längste Seite + 2x Breite + 2x Höhe) darf 360 cm nicht überschreiten. Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamt-Bruttogewicht oder das Volumengewicht* je Packstück, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Easycargo ist berechtigt eine Nachgebühr von Eur 25,00 zzgl. ges. MwSt. zu erheben, falls ein Packstück aufgrund der Überschreitung der Maximalmaße oder des Maximalgewichts als Sperrgut transportiert werden muß.

*Volumengewicht= Sendung (Länge in cm x Breite in cm x Höhe in cm) / 6000

Easycargo Fahrrad

Angenommen werden ausschließlich Fahrräder, welche versandfertig und unverschlossen zur Abholung bereit stehen. Der Fahrradlenker muss quer gestellt, die Pedalen abmontiert und Zubehör (z. B. Werkzeug, Tacho, Fahrradtasche,...) müssen in einer Tüte verpackt am fahrrad sicher fixiert werden. Die maximalen Maße für Fahrräder betragen in der Länge 200 cm, Breite 30 cm und Höhe 120 cm. Das Maximalgewicht beträgt 40 kg. Tandemfahrräder und Fahrräder mit Hilfsmotor sind vom Transport ausgeschlossen.

Easycargo Reifen

Angenommen werden nur PKW-Reifen. LKW-, Traktor-, Baumaschinen, Geländewagen und Motorradreifen sowie PKW-Reifen, die größer als 245/70 R17 können nicht über das Produkt Easycargo Reifen verschickt werden. Bei mehreren Reifen gilt: Jeder Reifen muß einzelverpackt als ein Packstück mit eigenem Versandetikett versehen werden.

Easycargo Prepaid

Das maximale Einzelgewicht beträgt in quaderförmiger Kartonage 40 kg. Das Gurtmaß (= 1x längste Seite + 2x Breite + 2x Höhe) je Packstück darf 300 cm nicht überschreiten. Die maximale Länge von 200 cm, maximalen Breite von 80 cm und eine maximalen Höhe von 60 cm darf nicht übrschritten werden. Easycargo wird eine evtl in Anspruch genommene Transportversicherung separat ausweisen und dem Auftraggeber weiterbelasten.

5. Güterklassen

Die Einstufung in eine der folgenden Güterklassen erfolgt durch den Auftraggeber. Daraus berechnet sich die jeweilige Mehrberechnung für eine evtl. in Anspruch genommene Sicherungsleistung.

Güterklasse I - Allgemeine Paketgüter / Speditionsgüter, z.B. Maschinen, Felgen, Sportgeräte, Reifen, Fahrzeugteile, Textilien in Originalverpackung.

Güterklasse II - Güter, welche besonders bruch- und diebstahlgefährdet sind und Güter, welche sich nicht in der Originalverpackung befinden oder keine Hersteller Transportsicherung haben. Dies sind z.B. Elektroartikel aller Art, braune Ware, weisse Ware, Fahrräder, usw.

Güterklasse III - Fahrzeuge aller Art, z.B. PKW, Motorräder, Motorroller, usw.

Güterklasse IV - Wertsendungen der Valoren Klasse I und II, z.B. Uhren und Echtschmuck, Münzen, Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine, geldwerte Dokumente , usw.

Güterklasse V - Möbel aller Art

Der Versender ist verpflichtet die Ware versandfertig zur Abholung für den Paketdienst/ Spedition bereit zu stellen. Bei dem Produkt Easycargo Prepaid ist der Kunde verpflichtet das quaderförmig verpackte Packstück in dem angegebenen Packetshop seiner Wahl abzugeben. Die Sendung hat den Angaben gemäß der Auftragserteilung zu sentsprechen, insbesondere nach Anzahl, Abmessungen und Gewicht. Der Vesender ist bei Abweichungen gegenüber Easycargo für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Das Packstück ist vom Versender mit den erforderlichen Kennzeichen und mit den vorliegenden Adressaufklebern, Adressausdrucken oder mit von denausführenden Dienstleistuern mitgebrachte Adressaufkleber haltbar zu versehen. Eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ist auszuschließen. Bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ist der Versender gegenüber Easycargo für entstandene Mehrkosten zahlungspflichtig.

Die Packstücke sind so zu verpacken und bereitzustellen, daß ein Zugriff auf den Inhalt ohne äußerliche Spuren nicht möglich ist. Der Versender hat darauf zu achten, daß die Ware in der Originalverpackung des Herstellers oder in gleichwertiger Verpackung mit den dazugehörigen Transportsicherung sicher vor Transportschäden geschützt verpackt wird. Der Vesender hat zerbrechliche Waren, elektronische Geräte so zu verpacken, daß Transportschäden ausgeschlossen sind.

6. Ausschlüsse

Nachfolgende Güter sind vom Trasport ausgeschlossen:
Unzureichend verpackte Güter, verderbliche Waren, Edelmetalle in Barrenform, Geld, temperaturgeführte Güter, Kunstgegenstände, Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung und Schusswaffen im Sinne §1 Waffengesetz, lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen, Güter oder Sendungen ( deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern oder deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können), Güter oder Sendungen, welche Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten, bzw. nicht ordnungsgemäß abgelassen sind. Es dürfen keinerlei Restmengen Öl, Benzin oder ander Schmierstoffe, Chemikalien aus der Umverpackung austreten.

Entspricht eine Sendung in ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es Easycargo frei:
- die Annahme der Sendung zu verweigern
- eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben
- zur Abholung bereitzuhalten
- ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.

Güter der Güterklasse IV - Wertsendungen der Valoren Klasse I und II sind vom Versand ausgeschlossen, soweit diese nicht über Easycargo Value beauftragt werden.

7. Zustellung der Sendung / Quittung

Pakete bzw. Speditionssendungen werden gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind, zugestellt. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Auch werden elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt und die hierbei geleistete Unterschrift wird als Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt.

Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen und erkennbare Schäden zwingende in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Der Auftraggeber hat den Empfänger hierauf hinzuweisen, falls der Auftraggeber auch Versender ist. Wird vom Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbare Schäden vermerkt, so ist davon auszugehen,daß das Transportgut in äußerlich unbeschädigtem Zustand übernommen wurde.

8. Anmeldung

iSämtliche Dienstleitungen von Easycargo stehen nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Minderjährigen ist es untersagt die Dienstleitungen von Easycargo zu nutzen. Um sämtliche Funktionen und Dienstleistungen von Easycargo nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos.

Bei der Anmeldung werden Daten des Benutzers abgefrag. Diese sind vollständig und korrekt anzugeben. Insbesondere der Vor- und Zuname, aktuelle Adressdaten und Telefonnummer, gültige Email-Adresse, Bankverbindung sowie falls erforderlich die Firma. Easycargo ist berechtigt bei Anmeldung von Gewerbetreibenden den Gewerbenachweis anzufordern. Dieser ist binnen zwei Tagen zu übermitteln. Erfolgt der angeforderte Nachweis nicht, wird der Kunde als Privatkunde eingestuft. Ändern sich die bei der Anmeldung gemachte Nutzerdaten so ist der Nutzer verpflichtet die Angabe gegenüber Easycargo umgehend zu korrigieren. Das Zugangspasswort ist vom Nutzer geheim zu halten udn darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

8.1. Sperrung

iEasycargo ist berechtigt Nutzer sperren, wenn diese gegen die Bestimmungen dieser AGB oder im Rahmen der Nutzung gegen geltendes Recht verstoßen. Nach einer Sperrung ist es dem Nutzer untersagt sich ohne vorherige Zustimmung bei Easycargo erneut anzumelden.

5.2. Widerruf

Der Nutzer kann binnen 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung seine auf Abschluss des Nutzungsvertrages und auf Einbeziehung dieser AGB gerichtete Willenserklärung schriftlich widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an Duropart GmbH Easycargo, Am Burgberg 9B, 99755 Ellrich oder per E-Mail an service@duropart.de zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Bei rechtzeitiger Erklärung des Widerrufs ist der Nutzer weder an den Nutzungsvertrag noch an die Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Veranlasst der Nutzer die Ausführung einer Easycargo Dienstleistung vor Ende der Widerufsfrist oder beginnt Easycargo mit der Ausführung der Diensleistung mit ausgrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerspruchsfrist so erlscht die Widerrufsfrist vorzeitig.

5.3. Kündigung

Der Nutzungsvertrag kann vom Nutzer jederzeit per Kündigungserklärung schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung ist schriftlich zu richten an Duropart GmbH Easycargo, Am Burgberg 9B, 99755 Ellrich oder an Email Service@easy-cargo.de.

6.1. Störung bei Abholung

Bei jedem Nichtantreffen des Versenders innerhalb des beauftragten Zeitraumes oder bei Überschreitung der Maße / Gewicht des gebuchten Versandprodukts oder bei unzureichender Verpackung der Sendung ist Easycargo berechtigt 15,00 EUR zzgl. ges. MwSt. pro Abholversuch, sowie bei evtl. anfallenden Wartezeiten des Abholfahrers 25,00 EUR zzgl. ges. MwSt. / Stunde in Rechnung zu stellen. Easycargo storniert den Beförderungsvertrag nach dreimaligem erfolglosen Abholversuch beim Versender.

6.2. Störung bei Zustellung

iEasycargo ist berechtigt bei jedem Nichtantreffen des Empfängers oder möglicher Alternativzustellungen den Auftraggeber mit 15,00 EUR zzgl. ges. MwSt. pro Zustellversuch und zusätzlich 5,00 EUR zzgl. ges. MwSt. pro 100 kg zu belasten. Evtl. anfallende Wartezeiten des Abholfahrers wird dem Auftraggeber mit 25,00 EUR zzgl. ges. MwSt. / Stunde in Rechnung gestellt. Nach einem erfolglosen Zustellversuch beim Empfänger wird die Sendung gegebenenfalls für 7 Tage bei dem Speditionsdiesntleister eingelagert. Versender und Empfänger werden hierüber per E-Mail informiert. Der Empfänger hat die Möglichkeit die Sendung auf eigene Rechnung binnen dieser Einlagerungszeit abzuholen. Der Empfänger hat dann die eineinhalbfachen Transportkosten zu zahlen, der Nachweis geringerer Aufwendungen bleibt ihm vorbehalten. Nach Ablauf der Einlagerungsfrist wird die Ware an den Versender zurückgesandt. Der Auftraggeber haftet hilfsweise hierfür. Der Auftraggeber kann diese Kosten dann im Wege des Regresses beim Empfänger geltend machen. Im Falle der Annahmeverweigerung ohne Verschulden des beauftragten Dienstleisters hat der Empfänger ebenfalls die Transportkosten in eineinhalbfacher Höhe gemäß voranstehender Regelung zu bezahlen. Es erfolgt eine Benachrichtigung per Email.

7. Schriftverkehr

Sämtlicher Schriftverkehr zwischen den Parteien hat schriftich zu erfolgen.

8. Haftung

Easycargo haftet bei Störungen der Online-Verbindung und eventueller nicht ordnungsgemäßer Datenübermittlung und Nichterreichbarkeit der Internetseite, nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Easycargo, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden und entgagenem Gewinn, sofern diese Schäden auf nicht vorsätzliche oder nicht grob fahrlässige Verursachung beruhen.
Easycargo haftet für Güterschäden bei verkauften Gütern höchstens bis zu dem zwischen Vekäufer und Käufer vereinbarten Verkaufspreis, ansonsten für den gemeinen Wert des Gutes. Die Verpackungsempfehlungen auf den Webseiten von Easycargo gelten für Transportgüter allgemeiner Art. Je nach Beschaffenheit der Güter könen andere oder zusätzliche Transport-Sicherungsmaßnahmen durch den Versender erfoderlich sein.

Easycargo übernimmt keine Haftung

- für die tatsächliche Durchführung bzw. Durchführbarkeit eines Versandes
- für direkte, indirekte, mittelbare Schäden, resultierend aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen
- für den Inhalt der Sendung, welche Easycargo zu keinem Zeitpunkt überprüft
- für entstandene Schäden aufgrund ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Versender bzw. durch Dritte
- für Schäden aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüsse, Einwirkung anderer Güter, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub
- für einen Transportschaden, welcher auf eine natürliche Beschaffenheit des Gutes zurückgeht

Bei der Versandart Easycargo L, XL, XXL, Euro XL, Express, Fahrrad, Reifen und PREPAID übernimmt Easycargo keinerlei Haftung, da Easycargo als Vermittler tätig ist. Transportschäden sind bei dem Transportdienstleister, welcher auf der Auftragsbestätigung vermerkt ist, direkt zu reklamieren. Die Bearbeitung erfogt nach den Bedingungen der jeweiligen AGB´ s ded Transportdienstleisters. Diese erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung oder können unter der angegebenen Adresse abgerufen werden.

9. Aufrechnung von Ansprüchen

Die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Easycargo ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

10. Beweislast

Der Auftraggeber der Ware oder der Empfänger der Ware (falls Ansprüche an den Empfänger abgetreten wurden) hat zu beweisen, dass Easycargo ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben worden ist und dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.

11. Schadensanzeige

Eine Abwicklung eines Schadensfalles wird nur dann vorgenommen, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige bei Easycargo eingereicht wird. Der zu verwendende Vordruck ist auf unserer Seite abrufbar. Ausschließlich dieser Vrodruck ist zu verwenden. Der Auftraggeber ist bei einem entstandenen Transportschaden von der Pflicht zur Entgeldzahlung nicht entbunden, es sei denn ein Totalverlust der Sendung tritt ein. Im Falle der Produkte L, XL, XXL, Euro XL, Express, Fahrrad, Reifen und PREPAID hat die Abwicklung der Schadensfalles direkt über den im Auftrag benannten Transportdienstleister zu erfolgen.

12. Datenschutz

Datenschutzerklärung
Der jeweilige Nutzer erklärt sich mit Überlassung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Erteilung eines Versand- oder Dienstleistungsauftrages ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, verändert und entsprechend der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes genutzt werden können. Easycargo sichert zu, dass die anfallenden Daten ausschließlich für den Betrieb notwendigen Zweck gespeichert werden. Die personenbezogenen Daten können jederzeit und in Zukunft geändert oder gelöscht werden.

13. Haftungsfreistellung

Der Kunde verpflichtet sich, Easycargo von jeglichen Ansprüchen, resultierend aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von Easycargo durch den Kunden, einer dritten Partei freizustellen.

14. Sonstige Bedingungen

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gegenüber Easycargo ist das Gericht, welches für den Sitz der Fa. Duropart zuständig ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegenüber Easycargo sind binnen 6 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Transaktion geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind -gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.

Ansprüche aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von iloxx sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Transaktion geltend zu machen. Sofern der Auftraggeber berechtigten Transportrechnungen nicht binnen 6 Monaten Widerspricht gelten diese als genehmigt.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Als Ersatz gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Bei Unvollständigkeit gilt diese Regelung entsprechend.

Stand 10.01.2010













 

 


 

 

 

 

 

Produkte

Dienstleistungen

Transp. Unternehmer

Über Easycargo